Leistungen

Betreuung mittels Begehungsmodell für Betriebe die nicht von der AUVA betreut werden
(§77a ASchG bis 50MA)
Betreuung mittels Präventionszeitmodell
(§82a ASchG über 50MA)
Evaluierung der Arbeitsplätze von AN mit besonderen Bedürfnissen 

Durchführung von Evaluierungspflichten wie Grundevaluierungen, Mutterschutzevaluierungen, Evaluierungen nach KJBG, Evaluierungen der Lasthandhabung lt. LMM, etc.

Unterstützung bei den Unterweisungen nach §14 ASchG, Unterstützung bei der Wiedereingliederung von AN

Zusammenarbeit mit der zuständigen Sicherheitsfachkraft bzw. mit sonstigen Fachleuten (Arbeitspsychologen, Chemiker, Ergonomen, Toxikologen, etc.)

Abrechnung auf Honorarbasis, Transparente und genaue Dokumentation der Arbeitsleistungen Durchführung von EH-Auffrischungskursen  Durchführung von arbeitsrelevanten Schutzimpfungen und Impfpassberatungen