Betreuung mittels
Begehungsmodell für Betriebe die nicht von der AUVA
betreut werden (§77a ASchG bis 50MA) |
Betreuung mittels
Präventionszeitmodell (§82a ASchG über 50MA) |
Evaluierung der Arbeitsplätze von AN mit besonderen Bedürfnissen |
Durchführung von Evaluierungspflichten wie Grundevaluierungen, Mutterschutzevaluierungen, Evaluierungen nach KJBG, Evaluierungen der Lasthandhabung lt. LMM, etc. |
Unterstützung bei den Unterweisungen nach §14 ASchG, Unterstützung bei der Wiedereingliederung von AN |
Zusammenarbeit mit der zuständigen Sicherheitsfachkraft bzw. mit sonstigen Fachleuten (Arbeitspsychologen, Chemiker, Ergonomen, Toxikologen, etc.) |
Abrechnung auf Honorarbasis, Transparente und genaue Dokumentation der Arbeitsleistungen | Durchführung von EH-Auffrischungskursen | Durchführung von arbeitsrelevanten Schutzimpfungen und Impfpassberatungen |