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Betreuung mittels
Begehungsmodell für Betriebe, die nicht von der
AUVA betreut werden (§77a ASchG bis 50MA) |
Betreuung mittels
Präventionszeitmodell (§82a ASchG über 50MA) |
Evaluierung der Arbeitsplätze von AN mit besonderen Bedürfnissen |
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Durchführung von Evaluierungspflichten wie Grundevaluierungen/Arbeitsplatzevaluierungen, Mutterschutzevaluierungen, Evaluierungen nach KJBG, Evaluierungen der Lasthandhabung lt. LMM, etc. |
Unterstützung bei den Unterweisungen nach §14 ASchG, Unterstützung bei der Wiedereingliederung von AN |
Zusammenarbeit mit der zuständigen Sicherheitsfachkraft bzw. mit sonstigen Fachleuten (Arbeitspsychologen, Chemiker, Ergonomen, Toxikologen, etc.) |
| Abrechnung auf Honorarbasis, Transparente und genaue Dokumentation der Arbeitsleistungen | Durchführung von EH-Auffrischungskursen | Durchführung von arbeitsrelevanten Schutzimpfungen und Impfpassberatungen |
